Geschäftsvisum für Italien

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Geschäftsvisum für Italien

Wenn Sie eine Geschäftsreise nach Italien planen, müssen Sie ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen, das Ihnen erlaubt, sich 90 Tage in Italien aufzuhalten. Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen hier ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Das Kurzaufenthaltsvisum wird auch als Schengen-Visum bezeichnet. Dieses Visum ist in allen europäischen Ländern gültig, die Teil des Schengen-Abkommens sind. Italien ist Teil des Schengen-Abkommens. Mit einem Schengen-Visum können Sie nach Italien und in alle anderen 26 Schengen-Länder reisen und sich dort aufhalten.

Teilnahmebedingungen

Um das Land zu besuchen, müssen Sie einen soliden Grund haben.

Sie müssen über genügend Geld verfügen, um sich und alle Angehörigen während Ihres gesamten Aufenthalts zu unterhalten.

Sie müssen eine starke Bindung zu Ihrem Heimatland haben, damit Sie nach Ihrem Aufenthalt in die Heimat zurückkehren können.

Sie müssen ein sauberes Vorstrafenregister und einen anständigen Ruf haben.

Eine formelle Einladung eines angesehenen Unternehmens in dem Land, mit dem Sie Geschäfte machen/machen werden, ist erforderlich.

Das Dokument muss in italienischer oder englischer Sprache auf dem offiziellen Briefkopf des Unternehmens erstellt und von einem Mitarbeiter des Unternehmens, der seinen vollständigen Namen angeben muss, versiegelt und unterzeichnet werden.

Dokumente benötigt:

Länder, die Teil des Schengen-Raums sind, haben ähnliche Visabestimmungen. In Ihrem Visumantrag müssen Sie die folgenden Dokumente enthalten:

  • Visumantragsformular ausgefüllt
  • Farbfoto
  • Ein gültiger Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten über das Ende Ihres Aufenthalts im Land
  • Kopie Ihres Flugtickets
  • Nachweis über eine Reiseversicherung, die während der Gültigkeitsdauer Ihres Visums und im Schengen-Raum gültig sein muss.
  • Der Wert der Police muss mindestens 30,000 Euro betragen und muss die Kosten für plötzliche Krankheit, Unfall . decken
  • Belege, die Kopien von Tickets, eine Bestätigung der Hotelreservierung, ein privates Einladungsschreiben und eine offizielle Einladung enthalten können.
  • Das Einladungsschreiben im Falle eines Geschäftsbesuchs enthält die Kontaktdaten der Organisation und die Daten der eingeladenen Person, einschließlich des Zwecks und der Dauer des Besuchs.
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende Mittel für seinen Aufenthalt im Land verfügt
  • Der Antrag muss eine Gewerbeanmeldung enthalten, aus der hervorgeht, dass Ihr betroffenes Unternehmen legal ist und von den zuständigen Behörden genehmigt wurde
  • Kontoauszug
  • Einkommensteuerrückerstattung
Wo bewerbe ich mich?

Sie können das Visum bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrer Nähe beantragen.

Gültigkeit

Mit dem Geschäftsvisum können Sie sich maximal 90 Tage in Italien oder einem anderen Land der Schengen-Region aufhalten.

Wie kann Ihnen die Y-Achse helfen?
  • Beratung zu den für das Visum erforderlichen Unterlagen
  • Beraten Sie, wie die für das Visum benötigten Gelder nachgewiesen werden müssen
  • Schließen Sie den Bewerbungsprozess ab
  • Überprüfen Sie Ihre für den Visumantrag erforderlichen Unterlagen

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Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mein Geschäftsvisum für Italien verlängern?
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Können Sie nach Ablauf Ihres Visums in Italien bleiben?
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Kann ich mein Geschäftsvisum in ein Touristenvisum umwandeln?
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Kann ich mit diesem Visum Geschäfte in anderen Schengen-Staaten tätigen?
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